Die Stiftung OSSfV

Die Stiftung OSSfV fördert das Kulturleben in der Ostschweiz, indem sie Trägerschaften und Einzelpersonen unterstützt, die sich um die schweizerische Volksmusik bemühen.
Die Stiftung richtet insbesondere Ausbildungs-, Aufführungs- und Ausstattungszuschüsse an Musikanten in engen finanziellen Verhältnissen aus oder gewährt bei nicht kommerziellen Anlässen Defizitgarantien.

Stiftung und Zweck

Stiftung
Unter dem Namen Ostschweizer Stiftung für Volksmusik ist eine gemeinnützige Stiftung im Sinne der Art. 80ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches errichtet. 
Die Stiftung hat ihren Sitz in St. Gallen.

Zweck
Die Stiftung fördert das Kulturleben in der Ostschweiz, indem sie Trägerschaften und Einzelpersonen unterstützt, die sich um die schweizerische Volksmusik bemühen. Die Stiftung richtet insbesondere Ausbildungs-, Aufführungs- und Ausstattungszuschüsse an Musikanten in engen finanziellen Verhältnissen aus oder gewährt bei nicht kommerziellen Anlässen Defizitgarantien.

Stiftungsrat

Vergaberichtlinien

Vergaberichtlinien

Die Schweizer Volksmusik ist abzugrenzen von der Blasmusik, vom volkstümlichen Schlager und von jeder kommerziellen Tätigkeit. Die Stiftung gewährt Beiträge, aber in der Regel keine vollen Finanzierungen. Beiträge an Einzelpersonen werden nur nach Rücksprache mit deren Lehrkraft und nach Massgabe der finanziellen und familiären Situation bewilligt. Bei den Vergabungen werden die folgenden Kategorien berücksichtigt:

A. Gesang:
Kinder- und Jugendchöre mit Volksmusikrepertoire
Ausbildung im Jodeln (auch Einzelausbildung)

B. Instrumental, Ausbildung an folgenden Volksmusikinstrumenten:
Violine, Cello, Bassgeige
Hackbrett
Akkordeon, Schwyzerörgeli
Klavier
Blasmusikinstrumente in der Volksmusik
Gitarre, Zither

C. Ausstattung:
Trachten
Instrumente

D. Projekte zur Förderung der volksmusikalischen Vielfalt

Formulare download

Hier können Sie die Anträge und das Logo herunterladen.

Vergabeablauf

Vergabeablauf für Einzelpersonen

  1. Formular downloaden, vollständig ausfüllen, von Lehrkraft unterschreiben lassen, einsenden an Kontaktadresse
  2. Jedem Unterstützungsgesuch ist ein ergänzendes Begleitschreiben anzufügen. Darin soll der Bezug zur Schweizer Volksmusik kurz beschrieben werden. Für Projekte sind Detailbeschrieb, Budget,
  3. Belege und weitere sachdienliche Unterlagen beizulegen.
  4. Bestätigung des Einganges des Gesuches durch Stiftung
  5. Rückfragen und Erkundigungen können durch Stiftungsräte erfolgen
  6. Wiederkehrende Gesuche sind zulässig, der Stiftungsrat behält sich die Prüfung jedes Einzelfalles vor.
  7. Annahme oder Ablehnung des Gesuches
  8. Mitteilung des Entscheides

Vergabeablauf für Gruppierungen / Vereine

  1. Formular downloaden, vollständig ausfüllen und an Kontaktadresse einsenden.
  2. Jedem Unterstützungsgesuch ist ein ergänzendes Begleitschreiben anzufügen. Darin soll der Bezug zur Schweizer Volksmusik kurz beschrieben werden. Für Projekte sind Detailbeschrieb, Budget, Belege und weitere sachdienliche Unterlagen beizulegen.
  3. Bestätigung des Einganges des Gesuches durch Stiftung
  4. Rückfragen und Erkundigungen können durch Stiftungsräte erfolgen.
  5. Wiederkehrende Gesuche sind zulässig, der Stiftungsrat behält sich die Prüfung jedes Einzelfalles vor.
  6. Annahme oder Ablehnung des Gesuches
  7. Mitteilung des Entscheides